Wir bauen ein Bauernhaus zu drei Wohnungen um. Die Türen zum Treppenhaus entsprechen EI 30. Die Treppe muss Eiche sein. Ist es möglich, die Stufen aus Eiche und die Auflage der Tritte mit Altholzbalken zu gestalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir nehmen an, dass es sich bei den Altholzbalken um die Holzart Fichte/Tanne handelt. Diese wird der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeordnet. Für Gebäude geringer Höhe sind für Treppenkonstruktionen jedoch nur Baustoffe erlaubt, die mindestens RF 2 aufweisen, wie z. B. Eiche. Wenn es sich bei den Altholzbalken um den Bodenbelag handelt, ist die RF 3 zulässig.

Abschliessend müssen die Anforderungen objektbezogen auf Basis Ihrer Pläne mit Ihrem zuständigen Feueraufseher definiert werden. Informationen und Beispiele dazu, wie die Anforderungen umgesetzt werden können, finden Sie bei Lignum.

 

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