Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Wir nehmen an, dass es sich bei den Altholzbalken um die Holzart Fichte/Tanne handelt. Diese wird der Brandverhaltensgruppe RF 3 zugeordnet. Für Gebäude geringer Höhe sind für Treppenkonstruktionen jedoch nur Baustoffe erlaubt, die mindestens RF 2 aufweisen, wie z. B. Eiche. Wenn es sich bei den Altholzbalken um den Bodenbelag handelt, ist die RF 3 zulässig.
Abschliessend müssen die Anforderungen objektbezogen auf Basis Ihrer Pläne mit Ihrem zuständigen Feueraufseher definiert werden. Informationen und Beispiele dazu, wie die Anforderungen umgesetzt werden können, finden Sie bei Lignum.