Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Solothurn
In der Regel unterliegen bestehende Wohngebäude der Eigenverantwortung (je nach kantonaler Gesetzgebung), und haben weitgehend einen Bestandesschutz.
So besteht keine Pflicht, neue Brandschutztüren einzubauen. Ihr Elektriker muss jedoch für den Leitungsersatz die aktuellen Installationsnormen beachten und einhalten. Wir vermuten, dass im Keller eine neue Schaltgerätekombination installiert wird. Solange kein Brandabschnitt zum Treppenhaus vorhanden ist, gelten erhöhte Anforderungen an das Gehäuse bzw. die Abschlussfront.