Dürfen im grosszügigen Treppenhaus einer Gewerbeliegenschaft zwei bis drei Sessel für Besuch stehen?
Darf ein Feuerlöscher auf dem Boden stehen oder muss er an der Wand befestigt werden?
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Schaffhausen
In den Brandschutzvorschriften ist nicht festgehalten, dass Feuerlöscher an der Wand befestigt werden müssen. Die Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen» enthält zu diesem Thema lediglich folgende Aussagen (Kapitel 3.1.1):
Ich habe eine alte Zimmerei und möchte diese als Lagerhalle für Oldtimer umnutzen. Kleine Instandhaltungsarbeiten sollen dort möglich sein, grössere Reparaturen oder Ölwechsel aber nicht. Ist eine solche Umnutzung möglich? Was muss ich dabei beachten?
Müssen wir es der Gebäudeversicherung melden, wenn wir wegen Umbau oder technischen Arbeiten einzelne Melder unserer Brandmeldeanlage oder Handtaster ausschalten?
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau
Gemäss Brandschutzrichtlinie 20-15 «Bandmeldeanlagen», Ziffer 3.10, Absatz 4, müssen voraussehbare Betriebsunterbrüche der Brandschutzbehörde gemeldet werden, wenn Sie länger als 24 Stunden dauern.
Wir empfehlen Ihnen, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Allenfalls können Sie eine objektspezifische Lösung finden.
Sind in Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, wie Pumpwerke oder Reservoire, Feuerlöscher erforderlich? Die brennbaren Installationen umfassen lediglich Schaltschränke mit Elektro- und Steuerungseinrichtungen.
Wird für den Fluchtweg die Luftlinie gemessen oder muss der Innenausbau berücksichtigt werden?
Gemäss Heureka ist die Lagerung von 25 l gefährlicher Stoffe erlaubt. Gilt das für Einzelgebinde oder die gesamte gelagerte Menge?
Wir planen einen Recyclinghof. Ist eine offene, überdachte (8m) Lagerung üblicher Sonderabfälle aus Haushalt und Kleinindustrie erlaubt, wenn die drei Seitenwände (5m) EI 30 entsprechen? Müssen gefährliche Stoffe speziell gelagert werden?
Nutzung: Andere Nutzung: Sonderabfallannahme und Lagerung ohne Verarbeitung; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Anforderungen haben von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Art der Sonderabfälle, der vorgesehenen Lagermengen, dem Gebäudeumrisse und dem Abstand zu den umliegenden Gebäuden.