Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Bei der Messweise der Fluchtweglänge innerhalb der Nutzungseinheit & raumtrennende Wände berücksichtigt werden. anliegend kann in der Luftlinie gemessen werden.
Für eine endgültige Klärung von objektspezifischen Fragen anhand Ihrer Brandschutzpläne müssten Sie sich an die zuständige Stelle (lokale Brandschutzbehörde und/oder Arbeitsinspektorat) wenden.