Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Standort: Kanton Zürich
Gemäss Brandschutzrichtlinie 10-15 Begriffe und Definitionen (siehe Begriff «Gebäudegeometrie») muss die Summe aller Geschossflächen unter 600 m2 liegen, damit ein Gebäude der Kategorie Gebäude mit geringen Abmessungen zugeordnet wird.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Nein, in den Brandschutzvorschriften sind dazu keine Anforderungen definiert.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Ob Sie im Heizungsraum Gegenstände lagern dürfen, hängt von der Nennwärmeleistung der Ölheizung ab:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie
In Gewerbe- und Industriebetrieben sind Handfeuerlöscher obligatorisch. Ab einer Fläche von 1200 m2 sind zusätzlich Wasserlöschposten vorgeschrieben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Grundsätzlich müssen Wasserlöschposten nur jährlich einer Kontrolle unterzogen werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, Hochhaus, Kanton Basel-Land
Gemäss Brandschutzrichtline 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Kap. 3.5., müssen Durchbrüche und Leitungsdurchführungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen feuerwiderstandsfähig verschlossen werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: In einem Industriegebäude ohne Unterkellerung werden im EG unter der Treppe 16 Pneus gelagert. Es handelt sich um einen Betonbau, Brandmelder sind keine installiert.
Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz
In einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) dürfen keine brennbaren Waren gelagert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ja, gemäss den Brandschutzvorschriften ist für den Standardfall EI 30 ausreichend.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich
Ihre Fragen können wir leider nicht abschliessend beantworten. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Brandschutzbehörde im Kanton Zürich.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch
Ohne weitere Angaben können wir diese Frage nicht beantworten. Es kommt darauf an, ob es aufgrund der Lage Anforderungen an den Feuerwiderstand gibt.