Wir sind ein KMU mit 150 Arbeitsplätzen in zwei Gebäuden. Der sichere Treffpunkt im Freien bei einem Brand ist gemäss unseren Notfallplänen auf der Betriebsfläche einer benachbarten Firma. Müssen wir auf diesem Areal eine Tafel stellen um den Treffpunkt zu signalisieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie

Eine Kennzeichnung des Treffpunkts ist nicht explizit vorgeschrieben. Es ist ein Hilfsmittel, das auf einfache Weise die Orientierung erleichtert und allgemein verständlich ist.

Ich möchte in meinem Geschäft einen Schulungsraum einrichten. Es handelt sich um einen Raum von 27 m2 im 7. Stock eines Geschäftshaus Baujahr 1962. Er hat einen Eingang von 90 cm Breite und drei möglichen Ausgängen (90 cm) aus den Geschäftsräumen in ein steinernes Treppenhaus. Wie viele Personen dürfen darin an Schulungen teilnehmen? Ich würde eine Bestuhlung wie bei Konzerten vornehmen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbehaus, Kanton Luzern

Ohne Plangrundlage können wir Ihre Frage leider nicht abschliessend beantworten.

Wir empfehlen Ihnen, sich an ein Brandschutzplaner zu wenden und die Nutzung «Konzert» im Geschäftshaus mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen.

Welche Anforderungen gelten in Industriegebäuden, wenn Räume von mehreren Parteien gemietet werden? a) Stimmt es, dass Lager- oder Produktionsräume von unterschiedlichen Mietern nicht als Nutzungseinheit zusammengefasst werden können? b) Müssen Nutzungseinheiten immer als Brandabschnitt voneinander abgetrennt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch

Nutzungseinheiten und Brandabschnitte sind nicht gleichzusetzen. Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier. Die Nutzungseinheit definiert, ob Räume in Bezug auf die Fluchtwege zusammengefasst werden können. Die Brandabschnittsfläche definiert, wie Räume als einen Abschnitt zusammengefasst werden können in Bezug auf die Nutzung und die Brandgefährdung.

In Zuge der Renovierung einer bestehenden baulichen Anlage möchte der Bauherr in einer Werkstatt mit einer Stahlkonstruktion zwei zusätzliche begehbare Ebenen einbauen, die als Lager genutzt werden sollen. Die Gesamtgrundfläche beider Ebenen wäre kleiner als 50 % des darunter liegenden Luftraumes. Kann dieses noch als Galerie geltend gemacht werden oder spricht man dann schon über ein Zwischengeschoss, weil es zwei begehbare Ebenen sind? Die Rettungsweglänge (< 35 m) aus beiden Ebenen wäre in jedem Fall eingehalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt

Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).

Dürfen in einer Sanitärsteigzone für Wasser und Lüftung auch Elektroinstallationen geführt werden? Wo finde ich Angabe oder Kurse zu diesem Thema?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt:  Gewerbehaus für Büro und Arztpraxen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Baselland

Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Art. 3.6ff. dürfen elektrische Leitungen grundsätzlich zusammen mit anderen Installationen in feuerwiderstandsfähigen Steigschächten geführt werden (jedoch nicht in Kaminen oder Lüftungen mit erhöhten Anforderungen wie gewerbliche Küchenabluft oder Laborlüftungen).

Ich betreibe eine Brennerei und plane ein eigenes Spirituosenlager. Die gesamte Lagerkapazität soll rund 10 000 Liter betragen. Welche Baumaterialien dürfen verwendet werden und welche Auflage gilt es zu erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Bei grossen Spirituosenlagern gilt es, die Anforderungen an brennbare Flüssigkeiten einzuhalten. Bei Spirituosen ab 40% Alkoholgehalt gelten zudem die Anforderungen an leichtbrennbare Flüssigkeiten.

Wir betreiben zwei Sprinkleranlagen. Die monatliche Kontrolle wird von einer externen Firma durchgeführt. Diese ist jedoch nicht zertifiziert. Die jährliche Kontrolle nehmen wir selbst vor. Entspricht unsere Handhabung den Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Als Anlageneigentümer oder -betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sprinkleranlagen in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit ist (vgl. Brandschutzrichtlinien 19-15 Sprinkeranlagen, Ziff. 6).