Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Bei grossen Spirituosenlagern gilt es, die Anforderungen an brennbare Flüssigkeiten einzuhalten. Bei Spirituosen ab 40% Alkoholgehalt gelten zudem die Anforderungen an leichtbrennbare Flüssigkeiten. Die Anforderungen sind je nach Situation relativ umfassend und beinhalten Aspekte wie Lüftungen, Explosionsschutz und Brandabschnittsbildung.
Die Anforderungen sind in der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe ersichtlich.
Wir empfehlen Ihnen, zur Planung einen Brandschutzspezialisten beizuziehen.