Ich betreibe eine Tanzschule. Welche Anforderungen gelten für Vorhänge zwischen Trainingsplätzen und bei Umkleidekabinen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Tanzstudio,  11 bis 30 m, Kanton St. Gallen

Die Anforderungen an das Material von Räumen mit Publikumsverkehr sind in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 4.4.2 geregelt.

In solchen Räumen sind nur Materialien der Brandverhaltensgruppe RF 2 erlaubt. Wenn Ihr Tanzstudio einen öffentlichen Charakter hat, muss diese Bestimmung eingehalten werden. Wir empfehlen Ihnen aber, eine objektspezifische Beurteilung von der im Kanton St. Gallen zuständigen Brandschutzbehörde vornehmen zu lassen.

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