In Gewerbe- und Industriebetrieben sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Ab einer Brandabschnittfläche von 1200 m2 zudem auch Wasserlöschposten. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka, hier für Gewerbe- und Industriebetriebe bis 11 m Höhe. Für objektspezifische Anforderungen müssten Sie die lokal zuständige Brandschutzbehörde beiziehen.
Sind in Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, wie Pumpwerke oder Reservoire, Feuerlöscher erforderlich? Die brennbaren Installationen umfassen lediglich Schaltschränke mit Elektro- und Steuerungseinrichtungen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB