Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Schaffhausen
In den Brandschutzvorschriften ist nicht festgehalten, dass Feuerlöscher an der Wand befestigt werden müssen. Die Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen» enthält zu diesem Thema lediglich folgende Aussagen (Kapitel 3.1.1):
- Löschgeräte und Löschleitungen müssen gut erkennbar und leicht zugänglich installiert sein. Wo nötig ist ihr Standort durch Markierungen oder Hinweistafeln zu kennzeichnen.
- Sie müssen jederzeit ohne fremde Hilfsmittel rasch und einfach in Betrieb genommen und zweckmässig eingesetzt werden können
Die Fachstelle Brandschutz der GVB verlangt grundsätzlich, dass Löschgeräte zugänglich platziert resp. montiert werden. Zudem müssen die Geräte markiert werden, wenn sie nicht direkt sichtbar sind.
Mein Schönheitssalon ist 65 Quadratmeter groß und 3,54 m hoch.
Ich habe die Maschine an der Wand, wo sie mich wegen der Platzierung der Arbeitsfläche stört
Muss ich es haben?
Muss es an der Wand sein oder dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist?
In Ihrem Schönheitssalon müssen Sie einen Feuerlöscher installieren, dies ist in den Brandschutzvorschriften vorgeschrieben. Es gibt aber keine gesetzlichen Regelungen, wo sie den Feuerlöscher anbringen müssen. Die Brandschutzvorschriften machen lediglich die Aussagen, die im Beitrag ausgeführt sind.
Im Kanton Bern müssen Handfeuerlöscher in einer fest montierten Halterung aufgestellt werden. Auf dem Boden dürfen sie nur in einem Handfeuerlöscherständer platziert werden. Wenn der Feuerlöscher lose auf dem Boden oder an einem anderen Ort aufbewahrt wird, besteht die Gefahr, dass das Gerät z.B. bei Reinigungsarbeiten an einen anderen Ort gestellt und bei einem Brand nicht rechtzeitig gefunden wird.
Hallo,
darf ich einen Feuerlöscher, ohne Wandbefestigung, in eine Ecke stellen im Raum, gut sichtbar, oder
muss ich zusätzlich eine Wandbefestigung anbringen 80 cm bis 120 cm ? (Gewerblich)
Gruß
Helmut Kögel, 89257 Illertissen
Bitte beachten Sie, dass wir nur über die Brandschutzvorschriften in der Schweiz Auskunft geben können. In den Schweizer Brandschutzvorschriften ist es nicht vorgeschrieben, dass Feuerlöscher an der Wand befestigt werden müssen. Sie müssen gut erkennbar und leicht zugänglich platziert werden, falls nötig mit Hilfe von Hinweistafeln. Auf kantonaler Ebene können die Bestimmungen verschärft werden. Im Kanton Bern ist zum Beispiel eine fest montierte Halterung gefordert.