Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau
Gemäss Brandschutzrichtlinie 20-15 «Bandmeldeanlagen», Ziffer 3.10, Absatz 4, müssen voraussehbare Betriebsunterbrüche der Brandschutzbehörde gemeldet werden, wenn Sie länger als 24 Stunden dauern.
Wir empfehlen Ihnen, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Allenfalls können Sie eine objektspezifische Lösung finden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Gewerbe- und Industriebetrieben sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Bei der Messweise der Fluchtweglänge innerhalb der Nutzungseinheit & raumtrennende Wände berücksichtigt werden. anliegend kann in der Luftlinie gemessen werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie Gewerbe, Büro und Wohnen; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die angegebene Menge von 25 Litern bezieht sich auf die gesamte gelagerte Menge von leichtbrennbaren Flüssigkeiten.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung: Sonderabfallannahme und Lagerung ohne Verarbeitung; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Anforderungen haben von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Art der Sonderabfälle, der vorgesehenen Lagermengen, dem Gebäudeumrisse und dem Abstand zu den umliegenden Gebäuden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Appenzell-Ausserrhoden
Es kommt darauf an, wie gross die Tiefgarage ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Basel-Stadt
Die meisten Türen, die von den Lieferanten angeboten oder verbaut werden, weisen E90 bis E120 auf, aber es gibt auch Schachttüren E30.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Handfeuerlöscher dürfen nicht freistehend platziert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung: Mietobjekt Lagerhalle; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Für Mengen bis zu 1 Tonne oder einer Fläche von 10 m2 gelten keine Anforderungen an Pneulager.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).