Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Handfeuerlöscher dürfen nicht freistehend platziert werden. Die vorgesehene Halterung kann je nach Modell und Hersteller variieren, z. B. ein Kasten oder eine Schiene. In der Bedienungsanleitung des Geräts müsste die Montage festgehalten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Löscheinrichtungen gut erkennbar sowie leicht zugänglich sind und die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.