Wir sind ein KMU mit 150 Arbeitsplätzen in zwei Gebäuden. Der sichere Treffpunkt im Freien bei einem Brand ist gemäss unseren Notfallplänen auf der Betriebsfläche einer benachbarten Firma. Müssen wir auf diesem Areal eine Tafel stellen um den Treffpunkt zu signalisieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie

Eine Kennzeichnung des Treffpunkts ist nicht explizit vorgeschrieben. Es ist ein Hilfsmittel, das auf einfache Weise die Orientierung erleichtert und allgemein verständlich ist.

Ich möchte in meinem Geschäft einen Schulungsraum einrichten. Es handelt sich um einen Raum von 27 m2 im 7. Stock eines Geschäftshaus Baujahr 1962. Er hat einen Eingang von 90 cm Breite und drei möglichen Ausgängen (90 cm) aus den Geschäftsräumen in ein steinernes Treppenhaus. Wie viele Personen dürfen darin an Schulungen teilnehmen? Ich würde eine Bestuhlung wie bei Konzerten vornehmen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbehaus, Kanton Luzern

Ohne Plangrundlage können wir Ihre Frage leider nicht abschliessend beantworten.

Wir empfehlen Ihnen, sich an ein Brandschutzplaner zu wenden und die Nutzung «Konzert» im Geschäftshaus mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen.

In Zuge der Renovierung einer bestehenden baulichen Anlage möchte der Bauherr in einer Werkstatt mit einer Stahlkonstruktion zwei zusätzliche begehbare Ebenen einbauen, die als Lager genutzt werden sollen. Die Gesamtgrundfläche beider Ebenen wäre kleiner als 50 % des darunter liegenden Luftraumes. Kann dieses noch als Galerie geltend gemacht werden oder spricht man dann schon über ein Zwischengeschoss, weil es zwei begehbare Ebenen sind? Die Rettungsweglänge (< 35 m) aus beiden Ebenen wäre in jedem Fall eingehalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt

Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).