Bei einer geplanten zweigeschossigen Aufstockung bleibt ein grosser Teil des bestehenden Flachdachs unbebaut. Kann diese Fläche für die Flucht aus den Räumen der Aufstockung als «im Freien» angerechnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nein, Fluchtwege müssen an einen «sicheren Ort im Freien» führen. Im Brandschutz wird damit ein Ort auf dem Terrain bezeichnet, von dem aus Personen weg vom Gebäude zu einem sicheren Ort gelangen können.

Ist ein Fluchtweg von einer Dachterrasse im 1. OG über eine Aussentreppe ins EG möglich? Gibt es brandschutztechnische Anforderungen an Schwellen, z. B. bei der Terrassentür und wird die Fluchtweglänge von den Räumen im Gebäude bis ins vertikale Fluchttreppenhaus gemessen oder muss der Weg via Terrasse und Aussentreppe ins EG auch berücksichtigt werden?

Ein Ausgang über die Dachterrasse und die Aussentreppe ist grundsätzlich möglich.