Wir planen ein Laborgebäude. Die tragende Struktur ist aus Stahl mit einem aufschäumenden Brandanstrich. Die Räume müssen luftdicht an die Decke und teilweise auch an die Tragstruktur angeschlossen werden. Unser Brandschutzexperte meint, der Anstrich darf mechanisch nicht beschädigt werden, darum sei ein Anschluss darauf nicht möglich. Sehen Sie eine Lösung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dies ist eine sehr objektspezifische Frage. Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Brandschutzexperten der GVB Kontakt auf, um eine passende Lösung zu finden. Folgendes lässt sich grundsätzlich dazu sagen:

Bei einem dreigeschossigen Gebäude (EG: Werkstatt, 1.OG: Büro und Lager der Werkstatt, 2. OG: Wohnung) sind das 1. OG und das 2. OG durch eine Brandschutztüre getrennt. Wenn man zwischen dem EG und dem 1. OG aus Lärmgründen eine Türe einbaut, muss diese auch Brandschutzanforderungen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, ob die Brandgefährdung in der Werkstatt und die Ausdehnung der Geschosse es erlauben, dass sich die Gewerbenutzung über mehrere Geschosse ausdehnt.

Unter welchen Voraussetzungen ist bei einem Raum mit Brandmelder zusätzlich eine Raumanzeigelampe gem. VKF 20-15 3.7.4 im Flur erforderlich? Der Raum besitzt Glaswände, die bis ca. 80 cm über Boden mit Sichtschutzfolie beklebt sind.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Glasfront abgeklebt ist und dadurch der Rauchmelder nicht sichtbar ist, wird eine Raumanzeigelampe benötigt.