Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).