Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Brandschutzrichtlinie 18-15 Löscheinrichtungen fordert, dass Löschgeräte gut erkennbar sind.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Schaffhausen
In den Brandschutzvorschriften ist nicht festgehalten, dass Feuerlöscher an der Wand befestigt werden müssen. Die Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen» enthält zu diesem Thema lediglich folgende Aussagen (Kapitel 3.1.1):
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Thurgau
Es kommt darauf an, wann Ihr Gebäude gebaut wurde.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus
Grundsätzlich sind die Eigentümer oder Betreiber einer Liegenschaft dafür verantwortlich, dass die Kontrollen von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Gewerbe- und Industriebetrieben sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Es gibt kein Gesetz, das eine Lebensdauer von 25 Jahren vorschreibt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Handfeuerlöscher dürfen nicht freistehend platziert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Bei Wohngebäuden sind Feuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, auch nicht bei Holzbauten.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Der Kauf von Feuerlöschern wird nicht finanziell unterstützt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern
Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen.