Wir vermieten Räumlichkeiten an eine Spitex-Organisation und die örtliche Spielgruppe. Sind Handfeuerlöscher vorgeschrieben und braucht es einen Evakuationsplan? Sind wir als Vermieter für die Wartung der Feuerlöscher sowie die Erstellung und Beübung des Evakuationsplanes verantwortlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern

Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen.

Der Feuerlöschposten in unserer Tiefgarage ist durch abgestellte Autos versperrt. Auch der Feuerlöscher wurde schon lange nicht mehr kontrolliert. Die Verwaltung sagt, die Situation sei feuerpolizeilich bewilligt. Was passiert, wenn im Brandfall der Zugang zum Löschposten versperrt ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton St. Gallen

Im Grundsatz müssen Löscheinrichtung jederzeit frei zugänglich und einsatzbereit sein.

Wir sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit 14 Parteien. Im gesamten Gebäude befindet sich kein einziger Feuerlöscher. Unsere Verwaltung sagt, dass es nicht Pflicht sei, Feuerlöscher bereitzustellen. Stimmt das?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau

Gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) sind bei Neubauten Feuerlöscher nicht obligatorisch, jedoch empfohlen. Bei bestehenden Gebäuden gilt weiterhin die Anforderungen der Baubewilligung: