Ist in einem Holzbau ein Feuerlöscher oder ein Feuerlöschposten vorgeschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Bei Wohngebäuden sind Feuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, auch nicht bei Holzbauten.

Die Anschaffung eines Feuerlöschers auf freiwilliger Basis ist aber in jedem Fall empfehlenswert.

Beitrag Teilen

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert