Ist in einem Holzbau ein Feuerlöscher oder ein Feuerlöschposten vorgeschrieben? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern Bei Wohngebäuden sind Feuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, auch nicht bei Holzbauten. Die Anschaffung eines Feuerlöschers auf freiwilliger Basis ist aber in jedem Fall empfehlenswert.