Ist in einem Holzbau ein Feuerlöscher oder ein Feuerlöschposten vorgeschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Bei Wohngebäuden sind Feuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, auch nicht bei Holzbauten.

Die Anschaffung eines Feuerlöschers auf freiwilliger Basis ist aber in jedem Fall empfehlenswert.

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