Nutzung: Andere Nutzung: Spitex-Zentrale und Spielgruppe; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Bern
Bürogebäude und Kinderbetreuungsstätten müssen über geeignete Handfeuerlöscher verfügen. Wer für die Anschaffung verantwortlich ist, wird in den Brandschutzvorschriften nicht geregelt. Im Grundsatz sind Eigentümer- und Nutzerschaft gleichermassen in der Verantwortung was den Brandschutz betrifft. Die Verantwortlichkeiten können zum Beispiel im Mietvertrag geregelt werden.
Bei Büros und Kinderbetreuungsstätten ist ein Evakuationsplan nicht explizit vorgeschrieben. Jeder Betrieb muss jedoch über eine der Situation angepasste Sicherheitsorganisation für den Brandschutz verfügen. Ziel ist, nach einer Alarmierung alle vom Ereignis betroffenen oder gefährdeten Personen so schnell wie möglich aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zu retten. Je nach Gebäude ist das mehr oder weniger kompliziert. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Evakuationsplan lohnenswert wäre, empfehlen wir Ihnen, sich an den Feueraufseher Ihrer Gemeinde zu wenden.