Beteiligt sich die Gebäudeversicherung an den Kosten für neue Feuerlöscher, wenn die bestehenden ihr Lebensende erreicht haben?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Der Kauf von Feuerlöschern wird nicht finanziell unterstützt. Die GVB beteiligt sich jedoch an den Auffüllungskosten, wenn ein Löschgerät im Brandfall benutzt wurde.
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Füllen Sie die vorgegebenen Tabellen aus und laden Sie den Nachweis als PDF-Datei herunter. Das Dokument können Sie als Teil des Baueingabedossiers einreichen.