Beteiligt sich die Gebäudeversicherung an den Kosten für neue Feuerlöscher, wenn die bestehenden ihr Lebensende erreicht haben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Der Kauf von Feuerlöschern wird nicht finanziell unterstützt. Die GVB beteiligt sich jedoch an den Auffüllungskosten, wenn ein Löschgerät im Brandfall benutzt wurde.