Was für ein Feuerlöscher in Einstellhallen ist im Kanton Bern vorgeschrieben? Genügt Brandklasse A B oder muss es A B C sein?
Darf ein Wasserlöschposten in einer Überbauung zum Rasen sprengen oder dergleichen verwendet werden? Gibt es gesetzliche Grundlagen und wird dabei zwischen privaten oder öffentlichen Gebäuden unterschieden? Müssen oder sollen die Wasserlöschposten plombiert sein?
Muss ich in meinem Einfamilienhaus einen Feuerlöscher haben? Und in unbewohnten Nebengebäuden? Empfehlen sie Feuerlöscher mit Kaliumhaltigem Aerosol-Rauch wie die der Firma Maus?
Übernimmt die GVB die Auffüllkosten, wenn ein Handfeuerlöscher gebraucht wurde? Wie sieht es mit den Kosten für eine Neubefüllung im Rahmen der Servicearbeiten aus?
Was muss in Bezug auf Brandschutz bezüglich Multifunktionsdruckern in einem projektierten Schulgebäude beachtet werden, wenn das Gebäude ganzflächig gesprinklert ist? Braucht es dann auch separate Druckerräume oder eine Brandhaube oder ist das aufstellen der Geräte in einer Nische erlaubt?
Ist im Kanton Bern in einem Einfamilienhaus ein Handfeuerlöscher Vorschrift?
Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern
Bei Einfamilienhäusern, wie auch in den übrigen Wohnbauten, sind im Kanton Bern Handfeuerlöscher nicht vorgeschrieben, soweit die Bauten ausschliesslich dem Wohnen dienen. Sie sind aber empfohlen. Falls in dem Haus jedoch Wohnraum zu touristischen oder gewerblichen Zwecken temporär vermietet wird, sind ein Handfeuerlöscher sowie eine Löschdecke obligatorisch.