Muss ein Feuerlöscher in einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen von einer privaten Wohnüberbauung mit Einfamilienhäuser vorhanden sein und ist eine Brandmeldeanlage zwingend zu installieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnüberbauung, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In Wohnbauten sind Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Detaillierte Informationen, in welchen Fällen Feuerlöscher gefordert sind, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».

Sind Löschposten Vorschrift?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus 2 Familien, bis 11 m hoch, Kanton Bern

In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.

In einem Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und einer Einliegerwohnung sind auf 2 Etagen 2 Handfeuerlöscher installiert. Sie sind aus dem Jahr 1992 und wurden nie kontrolliert. Sind die Feuerlöscher noch funktionstüchtig? Müssen diese nicht in einem bestimmten Zeitraum kontrolliert werden oder abgebaut werden, wenn die schon 24 Jahre alt sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Lebenserwartung eines Feuerlöschers beträgt je nach Hersteller oder Modell 15 bis 20 Jahre. Ihre 24 Jahre alten Feuerlöscher werden wahrscheinlich nicht mehr einwandfrei funktionieren.