Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnüberbauung, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In Wohnbauten sind Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Detaillierte Informationen, in welchen Fällen Feuerlöscher gefordert sind, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus 2 Familien, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
In einem Schulhaus sind keine Wasserlöschposten, aber Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Informationen zu deren Anzahl und Standort finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka», unter der Nutzung «Schule/11m bis 30m/Feuerlöscher».

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Lebenserwartung eines Feuerlöschers beträgt je nach Hersteller oder Modell 15 bis 20 Jahre. Ihre 24 Jahre alten Feuerlöscher werden wahrscheinlich nicht mehr einwandfrei funktionieren. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben. Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?“


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Ferienwohnungen gelten dieselben Bestimmungen wie in Wohnhäusern. Das heisst, Handfeuerlöscher sind nach den Brandschutzvorschriften BSV 2015 nicht mehr vorgeschrieben.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 sind Handfeuerlöscher im Wohnungsbereich grundsätzlich nicht mehr gefordert. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bezüglich der Wartung von Feuerlöschern wurden die Vorschriften gelockert. Bis anhin war eine Wartung alle 3 Jahre Pflicht. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Wohnbauten gilt ab Januar 2015: Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten sind nicht mehr vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen.
