Ich möchte eine oberirdische Industriehalle als Einstellraum für 30 Fahrzeuge umnutzen. Es handelt sich um eine ehemalige Werkstätte aus Backstein mit einem Betonboden und einer Höhe von 5 Metern. Geht das aus Brandschutzsicht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: ehemalige Industriebaute im WG 3; Kanton Thurgau

Eine Umnutzung einer Industriehalle zu einem Einstellraum oder einem Parking ist aus brandschutztechnischer Sicht grundsätzlich erlaubt.

Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).

Leider ist die Verwaltung einer privaten Einstellhalle mit 200 Parkplätzen nicht in der Lage, die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Lagerung bei den Eigentümern durchzusetzen. Wie sollen wir vorgehen, würde die GVB auch Kontrollen durchführen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellräume Einstellhalle; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton Bern

Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften sind in erster Linie immer die Eigentümer und die Nutzerschaft dafür verantwortlich, die Sicherheit von Personen und Sachen zu gewährleisten.