Ich möchte eine oberirdische Industriehalle als Einstellraum für 30 Fahrzeuge umnutzen. Es handelt sich um eine ehemalige Werkstätte aus Backstein mit einem Betonboden und einer Höhe von 5 Metern. Geht das aus Brandschutzsicht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: ehemalige Industriebaute im WG 3; Kanton Thurgau

Eine Umnutzung einer Industriehalle zu einem Einstellraum oder einem Parking ist aus brandschutztechnischer Sicht grundsätzlich erlaubt.

Das Brandschutzkonzept ist auf die neue Nutzung und die Gegebenheiten anzupassen.

Auf der Informationsplattform Heureka können Sie sich einen Überblick über die Anforderungen an Einstellräume und Parkings und das Thema Umnutzungen verschaffen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Brandschutzberatungsbüro beraten zu lassen, welche Massnahmen in Ihrem Fall umzusetzen sind.  

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