Nutzung: Andere Nutzung: ehemalige Industriebaute im WG 3; Kanton Thurgau
Eine Umnutzung einer Industriehalle zu einem Einstellraum oder einem Parking ist aus brandschutztechnischer Sicht grundsätzlich erlaubt.
Das Brandschutzkonzept ist auf die neue Nutzung und die Gegebenheiten anzupassen.
Auf der Informationsplattform Heureka können Sie sich einen Überblick über die Anforderungen an Einstellräume und Parkings und das Thema Umnutzungen verschaffen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Brandschutzberatungsbüro beraten zu lassen, welche Massnahmen in Ihrem Fall umzusetzen sind.