Unsere Tiefgarage verfügt über zwei Notausgänge – müssen die 35 m Fluchtweglänge von jedem Punkt aus eingehalten werden oder reicht es, wenn das bei einem der beiden Notausgänge der Fall ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Kanton Zürich

Es gilt der Grundsatz, dass innerhalb einer Distanz von max. 35 m ein sicherer Bereich erreicht werden kann: entweder ein vertikaler Fluchtweg oder das Freie.

Im Fluchttreppenhaus ist ein Teppich verlegt, dessen Materialeigenschaften unbekannt sind. Nach der Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen» könnte man im Fluchttreppenhaus sogar RF2-Baustoffe verwenden. Wie lässt sich verbindlich feststellen, in welche Brandverhaltensklasse der dortige Belag einzuordnen ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Die Brandverhaltensgruppe müsste beim Hersteller nachgefragt werden.

In unserem Mehrfamilienhaus lässt sich die Türe zwischen Treppenhaus/Kellerräumen und Einstellhalle nur mit dem Schlüssel öffnen. Von der Einstellhalle her kann sie ohne Schlüssel geöffnet werden. Steht nun das Garagentor offen, was oft der Fall ist, können also auch Unbefugte ins Gebäude gelangen. Wie sind die Brandschutz-Vorschriften diesbezüglich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Einstellraum, Kanton Tessin

Grundsätzlich führt ein Fluchtweg immer vom Nutzraum in einen sicheren Bereich, und nicht umgekehrt. Ein sicherer Bereich ist beispielsweise ein vertikaler Fluchtweg (das Treppenhaus) oder das Freie.

Ist es aus Brandschutzsicht möglich, bei einem alten dreistöckigen Fachwerkhaus eine Laube anzubringen, die das Haus auch vertikal erschliesst?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau

Grundsätzlich scheint Ihr Vorhaben machbar. Wir empfehlen jedoch, für eine objektbezogene und verhältnismässige Umsetzung eine Brandschutzfachperson beizuziehen.

Folgende Anforderungen dürften für Ihr Vorhaben relevant sein:

Wir planen einen Werkraum, der nur von der Autoeinstellhalle zugänglich ist. Die Vorschriften verlangen einen Notausgang ins Treppenhaus oder zum Hauseingang. Wäre es möglich, den Fluchtweg über einen üblichen Lichtschacht zu führen, damit er wenig Platz beansprucht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zug

Eine abschliessende und objektbezogene Beurteilung der Situation kann nur die lokal zuständige Brandschutzbehörde vornehmen.

Wir haben in unserem Mehrfamilienhaus mit Stockwerkeigentum einen Treppenlift eingebaut. Ein Eigentümer wünscht nun noch einen Handlauf auf der Gegenseite – die Breite des Fluchtwegs würde dann lediglich noch 90 cm betragen. Ist das aus Brandschutzsicht zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus 6 Wohnungen im Stockwerkeigentum / 3 Stockwerke; Kanton Bern

Ob ein Handlauf aus sicherheitstechnischen Aspekten notwendig ist, müssten Sie in den einschlägigen Baunormen ermitteln (z. B. SIA-Normen und Empfehlungen des BFU).