Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 müssen Terrassenböden, die nicht vollflächig geschlossen sind und auf einer brennbaren obersten Schicht aufliegen, von dieser mit einer durchgehenden Schicht aus Baustoffen der RF1 getrennt werden. Gilt diese Anforderung nur im Zusammenhang mit der Bedachung oder auch für Loggias mit darunter liegender Nutzung oder Balkone mit offenen Holzböden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Anforderung gilt effektiv nur für Terrassenböden. Eine Loggia wird in Bezug auf die Brandschutzanforderungen gleich behandelt wie ein Innenraum.

Gemäss dem Merkblatt «Fremdinstallationen im Aufzugsschacht» des VSA ist es möglich, eine Fremdleitung zu installieren, wenn die Fremdinstallation baulich vom Schacht getrennt ist und damit nicht mehr als im Schacht angeordnet gilt. Erfüllt ein durchgehendes Metallrohr die geforderte bauliche Trennung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn wir die Frage richtig interpretieren, möchten Sie ein Metallrohr vertikal im Aufzugsschacht platzieren und darin Leitungen führen.

In der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der Feuerwehr Koordination Schweiz sind die Flächenpressungen (800 kN/m2) wie auch die punktuellen Auflagerdrücke (144 kN) der Stellflächen für ein Hubrettungsfahrzeug 30 m, Klasse 18 t angegeben. Nun sind im Rahmen eines Projektes die Stellflächen für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 26 t vorzusehen. Welche Flächenpressungen bzw. punktuellen Auflagerdrücke sind in diesem Fall anzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das sind statische Einwirkungen, die der Bauingenieur bei der Bemessung des Bauuntergrundes beurteilen und berücksichtigen muss.

In einem alten Mehrfamilienhaus befindet sich die oberste Wohnung im Dachbereich. Nun soll der Estrichboden bzw. die Wohnungsdecke der zweitobersten Wohnung gedämmt werden. Muss diese Decke brandabschnittsbildend sein? Gibt es Anforderungen an das Tragwerk des Estrichbodens?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Geschossdecke zwischen zwei Wohnungen muss brandabschnittsbildend ausgebildet werden und es bestehen Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks.

Gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 muss der Feuerwiderstand von Abschottungen mindestens 30 Minuten betragen. Muss dieser Feuerwiderstand für eine Abschottung in Beton je nach nutzungsbezogener Brandabschnittsbildung oder Standort im Gebäude erhöht werden (z. B. im UG respektive in einer Decke REI60 mindestens 60 Minuten)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Erhöhung des Feuerwiderstands der Abschottung ist nicht gefordert.

Wir planen ein Mehrfamilienhaus mit Laubengängen, die an beiden Enden in vertikale Fluchtwege münden (Aussentreppen gem. VKF-BSR 16-15, Kap. 2.5.2). Der Fassadenanteil des Laubengangs und der Aussentreppe sind zu 50 % gegen das Freie ständig offen. Gibt es Anforderungen an die Baustoffe der Geländerkonstruktion? Sind beispielsweise vollflächige RF2-Platten als Geländer erlaubt? Und gibt es an die Bekleidung der beiden aussenliegenden Treppenhäuser Baustoffanforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Da der Laubengang im Grundsatz als horizontaler Fluchtweg gilt, sind betreffend Baustoffe die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg einzuhalten.

In einem dreistöckigen Wohngebäude (EG, 1.OG, Dachgeschoss) beträgt die Geschossfläche des Dachgeschosses weniger als 50% der Geschossfläche der unteren Geschosse, womit es sich folglich nicht um ein Vollgeschoss handelt. Werden somit an den Feuerwiderstand der tragenden Bauteile des 1.OG und des Dachgeschosses keine Anforderungen gestellt? Die Decke zwischen 1.OG und Dachgeschoss muss als Brandabschnitt ausgebildet werden, da es sich um 2 verschiedene Wohnungen handelt. Ist somit eine brandabschnittsbildende Decke in EI30 statt REI30 möglich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Interpretation ist aus unserer Sicht korrekt. Die abschliessende Definition der Anforderungen muss jedoch objektbezogen durch die örtlich zuständige Brandschutzbehörde erfolgen.