Welche Anforderungen an die lichte Durchgangsbreite und Durchgangshöhe gelten bei Türen innerhalb eines Büros mit weniger als 20 Personen Belegung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11  bis 30 m hoch, Kanton Wallis

Generell gilt bei Türen eine Durchgangshöhe von 2,0 m, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.4.5 Absatz 5. Die minimale Durchgangsbreite bei einer Belegung mit weniger als 20 Personen beträgt 80 cm (Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziffer. 3.3.3).

Ist bei einer Tür mit einem schrägen Sturz die Durchgangshöhe von 2.0 m am niedrigsten Punkt einzuhalten oder in der Durchgangsmitte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Graubünden

Die Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.5 definiert die «lichte Durchgangshöhe», womit nach unserer Auffassung wohl eher der niedrigste Punkt interpretiert werden müsste.