Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Zürich

Dies ist eine konzeptionelle Frage, die anhand der Brandschutzpläne zusammen mit der zuständigen Behörde geklärt werden muss.

In einem 6-geschossigen Wohnhaus mit über 20 Wohnungen führen die Wohnungseingangstüren ohne Schwelle direkt in den vertikalen Fluchtweg, das einzige Treppenhaus im Gebäude. Müssen die Wohnungseingangstüren in EI30 S200 (rauchdicht) ausgeführt werden, oder reicht EI30 ohne Rauchdichteanforderung? Ist eine Schwelle von 2 cm erforderlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; St. Gallen

Für Wohnungseingangstüren sind in den Brandschutzvorschriften keine rauchdichten Türen vorgesehen.

Wir möchten im Laubengang unseres Mehrfamilienhauses eine schwenkbare Gittertüre zur Treppe hin anbringen, für die Sicherheit von Kleinkindern. Die 90 cm hohe Türe ist nicht fix geschlossen und liesse sich im Brandfall in beide Richtungen öffnen. Ist dies erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Zürich

Grundsätzlich müssen Fluchtwege jederzeit frei und sicher benutzbar sein.

Ich möchte die maximale Personenbelegung für unseren Jugendtreff bestimmen. Der Treff ist auf 4 Stockwerke verteilt. Das UG ist 43 m2 gross, das EG 11.5 m2, das 1. OG 320 m2 und das 2. OG ist 44.4 m2 gross. Habe ich dies richtig verstanden, dass sich pro Quadratmeter zwei Personen im Treff aufhalten können? Was gibt es noch zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die maximale Personenbelegung pro Raum richtet sich nach der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge und Fluchtwege.

Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit 6 Wohnungen. Die Hauseingangstür wurde vor einigen Jahren mit einer Aluminium-Glas-Türe ersetzt. Das Gebäude ist gemauert aber die Wohnungstüren sind immer noch einfache Holztüren aus den 50er-Jahren. Kann ich den Eigentümer verpflichten die Wohnungstüren gemäss den heutigen Normen (Feuerwiderstand EI 30) zu ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Ohne Baubewilligungsverfahren unterliegen Wohngebäude grundsätzlich der Eigenverantwortung. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht gilt für das Wohngebäude der bewilligte und abgenommene Zustand.