Hat die Verbindungstüre zwischen einer ebenerdigen Garage eines Einfamilienhauses zum Wohnbereich spezielle Brandschutzanforderungen zu erfüllen? Falls ja, wenn die Türe nicht VKF zertifiziert ist braucht es besondere Nachweise dafür?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich

Nein, bei einem Einfamilienhaus gibt es bei einer solchen Türe keine Anforderungen an den Feuerwiderstand.

In unserem Haus können die Türen ins Treppenhaus nur mit dem Hausschlüssel geöffnet werden. Wer keinen Schlüssel hat, gelangt nur über die Garage oder die Haupteingangstür rein und raus. Entspricht das den Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden

In Fluchtwegen müssen Türen mit Schliess-Systemen nach SN EN 179  eingesetzt werden, also solchen, die sich in Fluchtrichtung mechanisch über einen Drücker (ohne Schlüssel) betätigten lassen.

Wir haben einen Schlüssel unserer Wohnungstür verloren und müssen nun den Zylinder ersetzen. Wir möchten einen Zylinderdrehknopf, damit die Tür im Brandfall immer geöffnet werden kann. Die Verwaltung will das aber nicht. Gibt es Vorschriften oder Studien, die uns helfen könnten, die Verwaltung zu überzeugen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Anforderung an einen Notausgangsverschluss nach EN 179 (bzw. bei bestehenden Türen mindestens mit Zylinderdrehknopf) besteht nur bei Abschlüssen und Türen ausserhalb dem Wohnungseingang.

In unserer Liegenschaft werden Brandschutztüren aus Bequemlichkeit meist verkeilt. Ich bin der Meinung, dass diese geschlossen sein müssen, finde jedoch die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht. Versicherungen drohen jedoch bei offenen Brandschutztüren mit Kürzungen im Schadensfall. Ist dies rechtens?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton St. Gallen

Brandschutztüren müssen in der Regel geschlossen bleiben. Dies ist in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Kapitel 3.4, Absatz 1 festgehalten: «In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen.»

Ich möchte für eine Aula mit 204.3 m2 und für zwei Seminarräume mit 37.3 m2 und 61m2 die Personenbelegung berechnen. Die Aula verfügt über einen Ausgang mit 0.9 m und einen mit 1.6 m. Die Seminarräume verfügen beide über einen Ausgang mit je 1m Breite. Alle drei Räume befinden sich in einem Schulhaus; die Aula im EG und die beiden Seminarräume im 1. OG. Gemäss meinen Internetrecherchen wäre die max. Personenbelegung bei beiden Seminarräumen 50 Personen. Sollte hier aber nicht auch die Raumfläche eine Rolle spielen? Und wie ist die maximale Personenbelegung für die Aula?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule

Aus Sicht des Brandschutzes geht es darum, dass alle Anwesenden im Ereignisfall so schnell wie möglich flüchten können. Darum sind die Anzahl und Breite der Ausgänge relevant.

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Hochhaus. Vor Kurzem habe ich meine Haustüre mit einer Brandschutztüre ersetzen lassen. Nun wurde ich informiert, dass es bald ein Obligatorium für Freilauftürschliesser geben wird. Muss ich diese Investition wirklich machen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern

Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden.