Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau
Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen erst dann zwingend in Fluchtrichtung öffnen, wenn sich im Haus mehr als zehn Wohnungen befinden (vgl. Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege Art. 3.2.3.).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Nein, bei einem Einfamilienhaus gibt es bei einer solchen Türe keine Anforderungen an den Feuerwiderstand.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden
In Fluchtwegen müssen Türen mit Schliess-Systemen nach SN EN 179 eingesetzt werden, also solchen, die sich in Fluchtrichtung mechanisch über einen Drücker (ohne Schlüssel) betätigten lassen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohn- und Gewerbehaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Auf der Infoplattform «Heureka» finden Sie im Glossar eine Skizze zur lichten Durchgangsbreite.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Basel-Stadt
Falls Sie keine baulichen Veränderungen planen, dürfen Sie die Türen so belassen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Die Anforderung an einen Notausgangsverschluss nach EN 179 (bzw. bei bestehenden Türen mindestens mit Zylinderdrehknopf) besteht nur bei Abschlüssen und Türen ausserhalb dem Wohnungseingang.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton St. Gallen
Brandschutztüren müssen in der Regel geschlossen bleiben. Dies ist in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Kapitel 3.4, Absatz 1 festgehalten: «In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen.»
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule
Aus Sicht des Brandschutzes geht es darum, dass alle Anwesenden im Ereignisfall so schnell wie möglich flüchten können. Darum sind die Anzahl und Breite der Ausgänge relevant.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton St. Gallen
Ihre Frage können wir so nicht beantworten. Einen rechnerischen Nachweis können Sie anhand der Lignum Dokumentation 3.1 Feuerwiderstandsbemessung führen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern
Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden.