In unserem Haus können die Türen ins Treppenhaus nur mit dem Hausschlüssel geöffnet werden. Wer keinen Schlüssel hat, gelangt nur über die Garage oder die Haupteingangstür rein und raus. Entspricht das den Vorschriften?
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden
In Fluchtwegen müssen Türen mit Schliess-Systemen nach SN EN 179 eingesetzt werden, also solchen, die sich in Fluchtrichtung mechanisch über einen Drücker (ohne Schlüssel) betätigten lassen.
Aufgrund der engen baulichen Situation kann die Fluchttür nicht 90 Grad geöffnet werden, sondern nur um ca. 85 Grad. Wie wird in diesem Fall die lichte Durchgangsbreite gemessen?
Objekt: Wohn- und Gewerbehaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Auf der Infoplattform «Heureka» finden Sie im Glossar eine Skizze zur lichten Durchgangsbreite.
In einem mehrstöckigen Mehrfamilienhaus sind keine Brandschutztüren vorhanden. Müssen diese ersetzt werden oder können die bestehenden Türen belassen werden, weil sie damals beim Bau so bewilligt wurden?
Wir haben einen Schlüssel unserer Wohnungstür verloren und müssen nun den Zylinder ersetzen. Wir möchten einen Zylinderdrehknopf, damit die Tür im Brandfall immer geöffnet werden kann. Die Verwaltung will das aber nicht. Gibt es Vorschriften oder Studien, die uns helfen könnten, die Verwaltung zu überzeugen?
In unserer Liegenschaft werden Brandschutztüren aus Bequemlichkeit meist verkeilt. Ich bin der Meinung, dass diese geschlossen sein müssen, finde jedoch die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht. Versicherungen drohen jedoch bei offenen Brandschutztüren mit Kürzungen im Schadensfall. Ist dies rechtens?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton St. Gallen
Brandschutztüren müssen in der Regel geschlossen bleiben. Dies ist in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Kapitel 3.4, Absatz 1 festgehalten: «In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen.»
Ich möchte für eine Aula mit 204.3 m2 und für zwei Seminarräume mit 37.3 m2 und 61m2 die Personenbelegung berechnen. Die Aula verfügt über einen Ausgang mit 0.9 m und einen mit 1.6 m. Die Seminarräume verfügen beide über einen Ausgang mit je 1m Breite. Alle drei Räume befinden sich in einem Schulhaus; die Aula im EG und die beiden Seminarräume im 1. OG. Gemäss meinen Internetrecherchen wäre die max. Personenbelegung bei beiden Seminarräumen 50 Personen. Sollte hier aber nicht auch die Raumfläche eine Rolle spielen? Und wie ist die maximale Personenbelegung für die Aula?
Hält eine Türe aus Eichenholz mit einer Falzgeometrie von 35 x 35 mm einem Feuer für 30 Minuten stand?
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Hochhaus. Vor Kurzem habe ich meine Haustüre mit einer Brandschutztüre ersetzen lassen. Nun wurde ich informiert, dass es bald ein Obligatorium für Freilauftürschliesser geben wird. Muss ich diese Investition wirklich machen?
Objekt: Mehrfamilienhaus, Hochhaus, Kanton Bern
Ein Obligatorium für Freilauftürschliesser bei Wohnungseingangstüren in Hochhäusern ist nicht in Sicht. Sind jedoch in bestehenden Hochhäusern die baulichen Grundanforderungen (wie Sicherheitstreppenhäuser mit Schleusen oder Überdruckbelüftungsanlagen) nicht oder nur teilweise erfüllt, kann eine Ersatzmassnahme mit Freilauftürschliessern gefordert werden.