Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Graubünden
Die Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.5 definiert die «lichte Durchgangshöhe», womit nach unserer Auffassung wohl eher der niedrigste Punkt interpretiert werden müsste. Die Definition geht vom Normalfall mit rechtwinkligen Türöffnungen aus.
Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, muss die lokal zuständige Brandschutzbehörde unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit entscheiden, ob die Tür wie von Ihnen geplant umgesetzt werden kann.