Objekt: Mehrfamilienhaus
Das Treppenhaus ist grundsätzlich nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen, brennbarem Material oder anderen Gegenständen vorgesehen. Eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m muss stets auf dem gesamten Fluchtweg gewährleistet sein.
Wenn ausnahmsweise ein Trottinett oder ein Kinderwagen abseits des Durchgangs abgestellt wird, ist das aus Sicht des Brandschutzes in der Regel tolerierbar. Das sollte aber nicht als allgemeingültige Regel betrachtet werden.