Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton St. Gallen
Die Hauseingangstüre in einem Einfamilienhaus muss eine Breite von 90 cm aufweisen. Verfügt die bestehende Eingangstüre nicht über die geforderte Durchgangsbreite, muss die lokal zuständige Brandschutzbehörde beurteilen, ob eine Anpassung nötig ist.