Welcher Abstand muss zwischen einem Gasherd und dem Dunstabzug eingehalten werden?
Die Sicherheitsabstände bei Kochherden sind in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» im Anhang zu Ziffer 4.5 aufgeführt.
Gibt es Anforderungen an Haustechnikräume auf dem Dach eines Gebäudes, die kein Vollgeschoss darstellen (Fläche <50% der Dachfläche)? Welchen Feuerwiderstand müssen das Tragwerk des obersten Geschosses sowie das des darunterliegenden Geschosses gewährleisten? Muss der Technikraum als separater Brandabschnitt ausgebildet sein? Und muss der Technikraum über eine Treppe zugänglich sein oder reicht ein Dachausstieg?
Wie gross müssen die Öffnungen in einem Pelletlager sein? Das Lager befindet sich im ersten und zweiten Untergeschoss und hat Platz für 50 m3 Pellets.
Die Anforderungen an Pelletheizungen und Pelletlager sind in der Erläuterung der VKF 106-15 «Pelletfeuerungen» beschrieben. Danach gelten für die Ausräumöffnungen folgende Mindestanforderungen:
In einem Mehrfamilienhaus steht eine Ölheizung in einem Heizraum. Der Raum wurde jedoch nicht in EI 30 ausgeführt. Die aktuelle Brandschutzrichtlinie fordert eine Türe EI 30. Muss diese nachgerüstet werden oder gilt hier die Besitzstandgarantie?
Welche Bestimmungen gibt es zu mobilen Heizungen in einem Zelt, zum Beispiel zum Standort oder zur Höhe des Kamins?
Dürfen in einem Heizungsraum einer Ölheizung Skianzüge (teils aus Kunststoff), Skihelme, Skischuhe und weitere Kleidungsstücke gelagert werden?
Inwiefern hat die Polykarbonat-Eindeckung eines Gewächshauses Einfluss auf den Brandschutz bzw. wie gross muss die Entfernung einer Wärmeerzeugungsanlage mit Holzfeuerung zum Gewächshaus sein, damit sie den Richtlinien entspricht?
In unserem Heizungsraum befindet sich ein grosser Ölbrenner. Der Öltank ist in einem separaten Raum installiert. Im Heizungsraum möchten wir eine Wand einziehen, um einen Kellerraum zur Lagerung von Material einzurichten. Welche Anforderungen werden an die Wand und an die Türe gestellt? Wie dick muss die Schicht aus Fermacell sein? Sind weitere Vorgaben zu beachten?
Im Keller unseres Ferienhauses befindet sich eine Ölheizung und im gleichen Raum zwei Öltanks zu je 2000 Liter. Beim Einbau der Heizung wurde keine Brandschutztür installiert. Die Aussentüre – eine schöne historische, nicht dichte Holztüre – führt in einen offenen Vorraum mit einem nicht schliessbaren Durchgang ins Freie. Reicht es aus, zwischen der Heizung und den Öltanks eine Brandschutztür einzubauen, oder muss die Türe nach aussen mit einer Brandschutztür ersetzt werden?
Objekt: Ferienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Mehrfamilienhäusern müssen Ölheizungen in einem separaten Heizraum mit Feuerwiderstand EI 30 aufgestellt werden. Er muss gegenüber den anderen Räumen mit Brandschutztüren EI 30 abgeschlossen sein. Bei einer Heizleistung von mehr als 70 kW Nennwärmeleistung ist für den Raum und die Türe EI 60 gefordert.