Wie gross müssen die Öffnungen in einem Pelletlager sein? Das Lager befindet sich im ersten und zweiten Untergeschoss und hat Platz für 50 m3 Pellets.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderungen an Pelletsheizungen und Pelletlager sind in der Erläuterung der VKF 106-15 «Pelletfeuerungen» beschrieben. Danach gelten für die Ausräumöffnungen folgende Mindestanforderungen:

Lagermenge

Mindestgrösse der Ausräumöffnung

Anordnung

> 15 bis ≤ 50 m3

2,0 × 0,9 m

 

> 50 m3 Variante I

2,0 × 0,9 m

seitlich direkt ins Freie *

> 50 m3 Variante II

2,5 × 1,5 m

oben direkt ins Freie

* Ist der Zugang nicht ebenerdig angeordnet, muss die Erschliessung über eine Treppenanlage erfolgen (Laufbreite ≥ 0,9 m).

Pelletlager müssen so belüftet werden, dass eine gefährliche CO-Konzentration vermieden wird. Dazu notwendige Lüftungsöffnungen müssen ins Freie führen.

(Quelle: Erläuterung der VKF 106-15 «Pelletsfeuerungen», Anhang zu Ziffer 4)

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