Die Sicherheitsabstände bei Kochherden sind in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» im Anhang zu Ziffer 4.5 aufgeführt. Sie gelten allerdings nur für feste und flüssige Brennstoffe. Bei Gasrechauds ist der Mindestabstand über die Einbauvorschriften der Hersteller des Gasgeräts und/oder des Abzugs definiert.
Welcher Abstand muss zwischen einem Gasherd und dem Dunstabzug eingehalten werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB