Objekt: Ferienhaus mit 8 Wohnungen, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Ob Sie im Heizungsraum Gegenstände lagern dürfen, hängt von der Nennwärmeleistung der Ölheizung ab:
- bis 70 kW: Der Heizraum darf auch für andere Zwecke, also auch als Lagerraum genutzt werden. Zwischen dem gelagerten Material und dem Feuerungsaggregat (Kessel und Abgasrohr) muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Zudem muss der Arbeitsraum für den Kaminfeger (60 cm um alle Bauteile der Heizung) frei bleiben.
- über 70 kW: Im Heizraum darf kein Material gelagert werden.