Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Werkatelier, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Wenn es keine individuelle Kontrolle gibt, was in den Fächern gelagert wird, muss auf die Eigenverantwortung der Benutzerinnen und Benutzer gesetzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Benutzungsbestimmungen klar formuliert sind – so wie Sie es beschreiben, ev. ergänzt mit konkreten Beispielen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Bis zu einer Leistung von 70 kW darf der Heizraum auch für andere Zwecke, also auch als Lagerraum genutzt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Soweit es sich um eine Wärmepumpe mit nicht brennbarem Kältemittel und elektrischem Antrieb handelt, kann diese in einem Raum beliebiger Bauart aufgestellt werden und es gibt keine Beschränkungen dessen, was im selben Raum untergebracht ist.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, Kanton Zug
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen privaten Einstellraum handelt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei der Anforderung «nichtbrennbar» wird lediglich die Brennbarkeit der Materialien definiert und nicht der Feuerwiderstand.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Wallis
Es kommt auf die Fläche der Garage an: Bis zu 600 m2 gilt sie als Einstellraum. Darin ist das Lagern von Material auch ohne feuerfesten Schrank erlaubt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Freiburg
Soweit die Heizung, der Aufstellungsraum und die Gaslagerung korrekt ausgeführt und von den zuständigen Stellen geprüft und abgenommen wurden und die Leistung der Heizung weniger als 70kW beträgt, darf der Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
In Veloeinstellräumen von Mehrfamilienhäusern, die als Einstellräume für Fahrzeuge konzipiert sind (d.h. nicht in Schleusen, Fluchtwegen usw.), dürfen Motorräder gelagert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellraum, max. 2 Stockwerke, Kanton Thurgau
Es kommt darauf an, zu welchem Zweck der Einstellraum genutzt wird. Wenn ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf dem Teppich abgestellt wird, widerspricht das der allgemeinen Sorgfaltspflicht zur Brandverhütung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus / Reiheneinfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Zürich
Reiheneinfamilienhäuser gelten in Bezug auf den Brandschutz als Einfamilienhäuser, die untereinander als Brandabschnitte abgetrennt sind. In Einfamilienhäusern gibt es keine Anforderungen an die Brandabschnittsbildung für Räume zum Einstellen von Fahrzeugen. Falls sich der Raum in Ihrem Haus befindet, spricht nichts dagegen, das Mofa in dem Veloraum aufzustellen.