Soweit es sich um eine Wärmepumpe mit nicht brennbarem Kältemittel und elektrischem Antrieb handelt, kann diese in einem Raum beliebiger Bauart aufgestellt werden und es gibt keine Beschränkungen dessen, was im selben Raum untergebracht ist. Bei brennbaren Kältemitteln gelten strengere Anforderungen gemäss der Norm SN EN 378. Hierbei sind je nach Anlage separate Brandabschnitte und weitere Massnahmen erforderlich. Bei Mehrfamilienhäusern ist dies jedoch eher untypisch. Objektspezifische Beurteilungen müssen durch die örtlich zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden.
Welche Gegenstände dürfen im Technikraum eines Mehrfamilienhauses gelagert werden, in dem eine Wärmepumpe, die Wasserverteilung und die Elektroverteilung untergebracht sind?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB