Objekt: Einstellraum, Kanton Zug
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen privaten Einstellraum handelt. Aus Sicht des Brandschutzes dürfen darin Sportgeräte gelagert werden (soweit sie die Fluchtwege nicht behindern). Bitte prüfen Sie jedoch auch, ob die Lagerung von Material in dem Einstellraum nicht durch die Hausordnung eingeschränkt ist.