Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ich habe auf dem Forum Brandschutz gelesen, dass die Lagerung brennbarer Materialien in Einstellräumen (< 600 m2) ist nicht grundsätzlich verboten ist. Nicht zulässig seine leichtbrennbare Flüssigkeiten und Gase." Ab welcher Dauer wird von Lagerung gesprochen?
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Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?
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Wie sind die Brandschutzanforderungen für eine Autoeinstellhalle eines Einfamilienhauses definiertt? Ich möchte neben den drei Parkplätzen ein 9 Laufmeter langes Stauraumregal (mit geschlossenen Fronten) umsetzen und weiss nicht, ob dies zulässig ist.
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Gibt es eine Regelung dazu, mit wie viel Abstand zum Gebäude Cheminée-Brennholz gelagert werden muss? Ich möchte es auf einer Dachterrasse lagern, die Fassade ist nicht brennbar.
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Ich saniere eine Tankstelle. Welche Brandschutzanforderungen gelten?
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Dürfen wir in unserer Einstellhalle (<600m2) drei Container für Grüngut, Abfall und Papier lagern?
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Dürfen Plastik, Europaletten, Kartons und Benzinkanister von einem Mieter auf seinem Einstellhallenplatz (Einstellhalle ca. 1500m2) gelagert werden?
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Dürfen Acetylen und Sauerstoffgasflaschen in einem Werkraum gelagert werden oder müssen diese draussen stehen?
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Welche Mengen an Petroleum dürfen im Haushalt gelagert werden und welche Lagerungsvorschriften gilt es zu beachten?
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