Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf ein Heizraum auch anderen Zwecken, z. B.  als Lagerraum, dienen. Liegt die Leistung darüber, ist dies nicht erlaubt.

Wie sind die Brandschutzanforderungen für eine Autoeinstellhalle eines Einfamilienhauses definiertt? Ich möchte neben den drei Parkplätzen ein 9 Laufmeter langes Stauraumregal (mit geschlossenen Fronten) umsetzen und weiss nicht, ob dies zulässig ist.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist, wovon wir gemäss Ihrer Beschreibung ausgehen, darf er auch zu anderen Zwecken und zur Lagerung von Material genutzt werden.