Dürfen in einem Heizungsraum (ca. 10m2) 16 sehr grosse Autoräder mit Pneus gelagert werden? Der Abstand zur Heizung beträgt höchstens 70 cm.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus

Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet. Eine Erklärung, was ein Brandabschnitt ist, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» im Glossar.

Ich arbeite in meiner Garage an Autos und Motorräder, die auch dort gelagert sind. Benzin, Reifen etc. hat es natürlich auch. Die Garage hat eine Grundfläche von ca. 60m2, ist 5 bis 6 m hoch und liegt zwischen zwei Einfamilienhäusern. Im Erdgeschoss befindet sich ein Garagentor und im Untergeschoss ist eine zusätzliche Türe. Das Gebäude ist aus Beton der Dachstuhl aus Holz gebaut. Darf ich im Erdgeschoss einen Holzofen einbauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Garage, max 2 Stockwerke, Kanton Bern

Aufgrund Ihrer Beschreibung können wir die Frage nicht abschliessend beantworten und bitten Sie, sich an die zuständige Brandschutzbehörde ihrer Gemeinde zu wenden.

Folgende Anhaltspunkte können wir Ihnen geben:

Wir montieren in einem Tanklager (EI 60) nachträglich eine Personensicherung für Wartungsarbeiten. Dazu müssten drei Anker durch die Gipsverkleidung ins Dachgebälk gesetzt werden. Ist dies aus Brandschutzsicht zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Nidwalden

Befestigungen mit Baustoffen RF1 (z. B. Schraubverbindungen) durch Brandschutzplatten hindurch direkt in ein tragendes Bauteil, wie etwa den Dachsparren, sind grundsätzlich möglich.

Darf ich über meinem Auto ein Dachzelt (Boden: Aluwabenplatte, Abdeckung: Plane) lagern, mit einer manuell bedienbaren Hebeeinrichtung für die (De-)Montage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellraum Mehrfamilienhaussiedlung mit 25 Parkplätzen, Kanton Bern

Bei der Frage, was in Einstellhallen gelagert werden darf, ist die Grösse des Brandabschnitts ausschlaggebend. Bis 600 m2 ist die Lagerung von Material grundsätzlich erlaubt.

Ich möchte den Dachstock meines Bauernhauses zu einer Wohnung umbauen. Die Decke der darunter liegenden Wohneinheit würde ich mit 2 x 12.5 mm Gipskartonplatten verkleiden. Von oben gewährleistet ein Fliessestrich den Brandschutz. Darf ich den Hohlraum mit Isofloc isolieren oder muss ich Steinwolle verwenden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Bei der von Ihnen angegebenen Nutzung und Gebäudehöhe sind brennbare Dämmungen in Geschossdecken grundsätzlich möglich, jedoch nicht in brandabschnittsbildenden Bauteilen zum vertikalen Fluchtweg (Wände und Decken).