Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus
Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet. Eine Erklärung, was ein Brandabschnitt ist, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» im Glossar.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Garage, max 2 Stockwerke, Kanton Bern
Aufgrund Ihrer Beschreibung können wir die Frage nicht abschliessend beantworten und bitten Sie, sich an die zuständige Brandschutzbehörde ihrer Gemeinde zu wenden.
Folgende Anhaltspunkte können wir Ihnen geben:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Nidwalden
Befestigungen mit Baustoffen RF1 (z. B. Schraubverbindungen) durch Brandschutzplatten hindurch direkt in ein tragendes Bauteil, wie etwa den Dachsparren, sind grundsätzlich möglich.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Einstellraum Mehrfamilienhaussiedlung mit 25 Parkplätzen, Kanton Bern
Bei der Frage, was in Einstellhallen gelagert werden darf, ist die Grösse des Brandabschnitts ausschlaggebend. Bis 600 m2 ist die Lagerung von Material grundsätzlich erlaubt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
In der Schweiz müssen Dekorationen, wie z. B. Vorhänge, in öffentlichen Räumen aus Material der Brandverhaltensgruppe RF2 bestehen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; bis 11 m hoch, Kanton Zürich
Bei der von Ihnen angegebenen Nutzung und Gebäudehöhe sind brennbare Dämmungen in Geschossdecken grundsätzlich möglich, jedoch nicht in brandabschnittsbildenden Bauteilen zum vertikalen Fluchtweg (Wände und Decken).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Sie erwähnen nicht explizit, auf welche Bestimmungen Sie sich beziehen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton St. Gallen
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen nicht öffentlich zugänglichen Einstellraum handelt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Luzern
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen privaten Einstellraum handelt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Spital/Klinik; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Genf
Die EN 14470-1 ist eine Prüfnorm für feuerwiderstandsfähige Lagerschränke für brennbare Flüssigkeiten.