In der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der Feuerwehr Koordination Schweiz sind die Flächenpressungen (800 kN/m2) wie auch die punktuellen Auflagerdrücke (144 kN) der Stellflächen für ein Hubrettungsfahrzeug 30 m, Klasse 18 t angegeben. Nun sind im Rahmen eines Projektes die Stellflächen für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 26 t vorzusehen. Welche Flächenpressungen bzw. punktuellen Auflagerdrücke sind in diesem Fall anzusetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das sind statische Einwirkungen, die der Bauingenieur bei der Bemessung des Bauuntergrundes beurteilen und berücksichtigen muss.

Wir planen ein Laborgebäude. Die tragende Struktur ist aus Stahl mit einem aufschäumenden Brandanstrich. Die Räume müssen luftdicht an die Decke und teilweise auch an die Tragstruktur angeschlossen werden. Unser Brandschutzexperte meint, der Anstrich darf mechanisch nicht beschädigt werden, darum sei ein Anschluss darauf nicht möglich. Sehen Sie eine Lösung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dies ist eine sehr objektspezifische Frage. Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Brandschutzexperten der GVB Kontakt auf, um eine passende Lösung zu finden. Folgendes lässt sich grundsätzlich dazu sagen:

In einem alten Mehrfamilienhaus befindet sich die oberste Wohnung im Dachbereich. Nun soll der Estrichboden bzw. die Wohnungsdecke der zweitobersten Wohnung gedämmt werden. Muss diese Decke brandabschnittsbildend sein? Gibt es Anforderungen an das Tragwerk des Estrichbodens?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Geschossdecke zwischen zwei Wohnungen muss brandabschnittsbildend ausgebildet werden und es bestehen Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks.

In der Garderobe einer Turnhalle ist die Dusche durch eine Türe abgetrennt. Der Fluchtweg aus der Garderobe führt über einen Korridor ins Treppenhaus. Somit führt der Fluchtweg streng genommen aus der Dusche über zwei Räume oder zählen Garderobe und Dusche zusammen als ein Raum?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können. Im Sinne der Definition «Raum» der Brandschutzrichtlinie 10-15 kann die Dusche auch als untergeordnet betrachtet werden (wie z.B. auch Toiletten o. Ä.).

Bei einem Einfamilienhaus mit vier Geschossen befindet sich aufgrund der Hanglage die Eingangstüre im UG. Die Fluchtweglänge vom obersten Zimmer im Dachgeschoss beträgt über 35 m bis zur Eingangstüre. Im Erdgeschoss gibt es Fenstertüren, welche direkt ins Freie führen. Wenn diese als Notausgang genutzt werden könnten, wäre die Fluchtweglänge von max. 35 m eingehalten. Ist dies zulässig? Ist in einem Einfamilienhaus die Fluchtweglänge von max. 35 m immer absolut verbindlich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die maximale Fluchtweglänge ist grundsätzlich auch im Einfamilienhaus zu beachten.

Die Tiefgarage einer Überbauung mit drei Mehrfamilienhäusern hat eine Fläche von >1200m2, womit feuerwiderstandsfähige Schleusen oder Vorplätze gefordert werden. Darf der Lift direkt von der Schleuse bzw. vom Vorplatz zugänglich sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

An den Vorplatz zwischen dem Parking und dem vertikalen Fluchtweg werden dieselben Anforderungen gestellt wie an einen horizontalen Fluchtweg. Ein direkter Zugang daraus in einen Aufzug ist daher grundsätzlich möglich.