Ich plane ein fünfgeschossiges Wohnhaus, das später auch als Pflegestation genutzt werden soll. Braucht es zwei Treppenhäuser, obwohl die Bruttogeschossfläche nur ca. 400m2 beträgt? Wie lang dürfen die horizontalen Fluchtwege sein, 20m oder 35m?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn Sie 20 oder mehr Personen beherbergen, gilt die Pflegestation als Beherbergung [a], also als Spital. Bei weniger Personen handelt es sich um eine Wohnnutzung.

In Beherbergungsbetrieben [b] und [c] ist ab zwei Geschossen eine Brandmeldeanlage gefordert. Worauf bezieht sich die Geschosszahl, auf das ganze Gebäude oder auf die Nutzung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Brandschutzrichtlinie Brandschutzrichtlinie 20-15 «Brandmeldeanlagen» wird in Artikel 2.2.2 klar von Bauten und Anlagen, und nicht von Nutzungen gesprochen. Damit muss grundsätzlich das gesamte Gebäude überwacht werden, was einer Vollüberwachung entspricht.

Neben unserem Parkplatz befindet sich ein enger Vorraum zum Lift mit einer schweren Brandschutztüre. Dort werden immer wieder Fahrräder abgestellt. Ein Treppenhaus kann von dort nicht erreicht werden und im Brandfall wäre der enge, kleine Vorraum die einzige Fluchtmöglichkeit zum Lift. Im Brandfall zur nächsten möglichen Fluchttüre zu gelangen, erachten wir als theoretisch. Was ist Ihre Empfehlung für das weitere Vorgehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden. Die Fluchtwege müssen über Treppen führen.

Darf in einem Parking ein Parkfeld für eine Reinigungsmaschine mit einem Holzlattenverschlag abgetrennt werden oder muss es mit Baustoffen RF1 erstellt werden? Die Raum-über-Raum-Fluchtsituation bleibt erhalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem Parking sind neben Fahrzeugen und Zubehör keine weiteren Brandlasten erlaubt. Der Holzlattenverschlag ist jedoch ein Bauteil, das den Raum abtrennt, und damit Teil des Gebäudes.

Was sind die Anforderungen an einen Sicherungskasten einer Wohnung (Verteilkasten) der in einer brandabschnittsbildenden EI30 Wand eingelassen ist? Die Wand ist eine Holzständerwand mit Gipsfaserplatten zweifach beplankt und mit Mineralwolle ausgedämmt. Auf der einen Seite der Wand ist die Wohnung und auf der anderen Seite der Technikraum.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften stellen nur Anforderungen an den «Sicherungskasten», wenn sich dieser in einem Fluchtweg (Treppenhaus oder Korridor) befindet. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Falls doch, finden Sie die Anforderungen auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Technische Anlagen in Fluchtwegen» im Abschnitt «Schaltgerätekombinationen».