In der Brandschutzrichtlinie 21-15, Artikel 3.1, müssen bei einem «Parking, über Terrain, nicht allseitig geschlossen» ins Freie führende Öffnungen (z.B. Tore, Fenster, Türen) vorhanden sein. Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese Elemente im Normalgebrauch geschlossen sein dürfen und lediglich sichergestellt werden muss, dass sie im Brandfall geöffnet werden können?
Müssen Wandhydranten bzw. Wandlöschposten in Gewerbegebäuden und Schulen einer regelmässigen Wartung unterzogen werden? Und können sie einfach ausser Betrieb gesetzt werden?
Neuerscheinung in der Lignum-Dokumentation Brandschutz: 4.2 «Bauteile in Holz – Anschlüsse bei Bauteilen mit Feuerwiderstand»
In der Lignum-Dokumentation Brandschutz ist ab sofort ein neuer Teil lieferbar, der Anschlusssituationen für den Holzbau auf der Grundlage der Brandschutzvorschriften VKF 2015 klärt. Die Publikation dient als Planungshilfe für den Zusammenschluss von Decken und Wänden und ist von der VKF als Stand-der-Technik-Papier (STP) anerkannt. Sie leistet einen weiteren wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung im Holzbau.
Reicht es, wenn in einem Hotel der horizontale Fluchtweg von den einzelnen Zimmern bis zum Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) mit einem Feuerwiderstand von EI 30 abgetrennt ist, oder müsste der Feuerwiderstand höher sein?
Objekt: Hotel, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Wir gehen davon aus, dass mit dem «Fluchtweg» der Korridor zwischen den Zimmern und dem Treppenhaus gemeint ist. In diesem Fall handelt es sich um den horizontalen Fluchtweg. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke und Brandabschnitte», Ziffer 3.7.1, Tabelle 2, reicht ein Feuerwiderstand von EI 30 aus.
Was ist ein Untergeschoss?
Die Brandschutzvorschriften BSV 2003 enthielten keine Definition für ein Untergeschoss. Mit der Revision der Brandschutzrichtlinien 2015 wurde dies ergänzt: Die Brandschutznorm (Art. 13 Abs. 4) definiert ein Untergeschoss als ein Geschoss, bei dem mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen.
Unser Hausteil mit sechs Wohnungen ist Teil eines Mehrfamilienhauses mit Hochparterre und zwei weiteren Etagen. Die Haupteingangstüre lässt sich von aussen und innen nur mit einem Schlüssel öffnen. Tagsüber ist sie offen, ab Dunkelheit oder spätestens ab 21 Uhr wird sie abgeschlossen und kann nur noch mit einem Schlüssel geöffnet werden. Ist das zulässig? Und braucht es im Treppenhaus einen Feuerlöscher?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.
Muss ein Feuerlöscher in einer Tiefgarage mit 16 Stellplätzen von einer privaten Wohnüberbauung mit Einfamilienhäuser vorhanden sein und ist eine Brandmeldeanlage zwingend zu installieren?
Objekt: Wohnüberbauung, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In Wohnbauten sind Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen. Detaillierte Informationen, in welchen Fällen Feuerlöscher gefordert sind, finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen und im Beitrag «Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?».
Welche Brandverhaltensgruppe hat mein Baustoff?
Weltweit existieren über 300 verschiedene Klassifizierungen von Baustoffen. Mit den BSV 2015 sollten die in Europa gängigen Normen einfacher zu handhaben sein. Dazu definieren die Vorschriften vier Kategorien von Brandverhaltensgruppen (RF1 für «kein Brandbeitrag» bis RF4 für «unzulässigen Brandbeitrag»), in welche die Baustoffe eingeteilt werden.
Was darf nicht in einer Einstellhalle gelagert werden?
Objekt: Einstellraum, Kanton Bern
Eine Übersicht zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings».