Müssen Handfeuerlöscher vor dem Umfallen gesichert werden, z.B. mit einer Wandhalterung oder mit einer Kette? Wie verhält es sich, wenn der Handfeuerlöscher im Schrank des Wasserlöschpostens gelagert wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro

Handfeuerlöscher müssen gut sichtbar mit einer Halterung an die Wand montiert werden. Damit können sie nicht umfallen, und der vorgesehene Standort ist fest definiert.

Wie wird die Länge der Fluchtwege bei Laubengängen gerechnet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Zwei Mehrfamilienhäuser werden mit einem Treppenhaus vertikal erschlossen, die horizontale Erschliessung der Wohnungen erfolgt über separate Laubengänge. Diese sind komplett gegen das Freie ständig offen. Auch das Treppenhaus ist ständig offen.

Wie wird die horizontale Fluchtweglänge gerechnet? Ist nur die Länge in der Nutzungseinheit bis zum Laubengang (Aussenraum) massgebend oder muss der Weg über den Laubengang bis zur vertikalen Erschliessung (Treppe) gerechnet werden?

Beträgt in diesem Falle die Fluchtweglänge bis zur vertikalen Erschliessung 35 m oder 50 m?

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Darf eine Türe zum Fluchtweg von aussen abgeschlossen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Der Raum wird als Cafeteria genutzt und hat zwei Türen. Eine führt direkt nach aussen uns ist als Fluchtweg markiert. Sie kann von innen mit einem Drehknopf immer geöffnet werden. Die zweite Türe führt über einen Korridor ins Freie und ist ebenfalls als Fluchtweg markiert. Diese Türe hat innen einen Schlüssel, von aussen einen Drehknopf. Als Fluchtweg ist das gerade verkehrt. Es wurde aber so verlangt mit der Begründung: Die Türe muss jederzeit geöffnet werden können, um jemanden zu retten, der allein im Raum ist und dem es gesundheitlich plötzlich schlecht geht. Ist das korrekt? So kann der Raum mit dem Drehknopf jederzeit von allen geöffnet werden, was im Betrieb problematisch ist. Zudem ist im Ereignisfall ein Schlüssel nötig, was auch keinen Sinn macht.

Objekt: Cafeteria in einem Altersheim, bis 11 m, ausserhalb des Kantons Bern

Gibt es gesetzliche Vorgaben, dass die Feuerwehr jedes Haus in 10 Minuten erreichen muss? Bei unserem Haus gibt es keine Zufahrt für Löschfahrzeuge. Was können wir unternehmen, um dies zu ändern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

Die Zeit, in welcher die Feuerwehr ein Haus erreichen muss, ist nicht einheitlich definiert. Die gesetzlichen Vorgaben hängen von Kanton ab. In der Konzeption der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) «FEUERWEHR 2015» sind im Grundsatz VIII (Seite 20) Richtzeiten definiert. Diese bilden die Grundlagen für die Planung und die Überprüfung von bestehenden Situationen. Die genaue Auslegung bleibt jedoch in der kantonalen Hoheit. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dies mit der zuständigen Feuerwehr abzuklären.

Gelten die Bestimmungen der Brandschutzrichtlinie 14-15, Ziffer 3.3.1, Absatz 5 betreffend brennbaren Terrassenböden auch bei Einfamilienhäusern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Brandschutzrichtlinie 14-15, Ziffer 3.3.1, Absatz 5, steht: «Nicht vollflächig geschlossene Terrassenböden usw., welche auf einer brennbaren obersten Schicht (Deckung) aufliegen, sind von dieser mit einer durchgehenden Schicht aus Baustoffen der RF1 zu trennen. Brennbare Terrassenböden müssen allfällige Flächenbegrenzungen gemäss Ziffer 3.3.2 einhalten.» Gilt dies auch bei Einfamilienhäusern? Zum Beispiel bei einem Terrassenrost auf einer Garage mit Flachdach oder auf einem Gebäuderücksprung?

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern