Objekt: Hotel, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Wir gehen davon aus, dass mit dem «Fluchtweg» der Korridor zwischen den Zimmern und dem Treppenhaus gemeint ist. In diesem Fall handelt es sich um den horizontalen Fluchtweg. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke und Brandabschnitte», Ziffer 3.7.1, Tabelle 2, reicht ein Feuerwiderstand von EI 30 aus.
Informationen zu den Anforderungen an den Feuerwiderstand von horizontalen Fluchtwegen in Hotels finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Hotel, Ferienheim» im Thema «Tragwerke und Brandabschnitte».