Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro und Wohnungen, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Den Feuerwiderstand von Baustoffen können Sie im Dokument «Allgemein anerkannte Baustoffe» der VKF nachschlagen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Seit 1. Januar 2017 anerkennt die VKF bei Lüftungsleitungen nur noch Brandschutzsystembekleidungen mit einer umfassenden Prüfung nach SN EN 1366-1 für die geforderte Feuerwiderstandsdauer. Zudem muss ein Klassifizierungsbericht nach SN EN 13501-2 vorliegen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Die Breite von Ausgängen wird bei Türen als lichte Durchgangsbreite verstanden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro-, Gewerbe- und Industriebauten
Nein, diese Interpretation ist so nicht zulässig. Der erwähnte Artikel bezieht sich auf eine grosse Anzahl Arbeitsplätze in grossflächigen Büro-/Gewerbebetrieben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, maximal 2 Stockwerke hoch, Kanton Bern
Sie finden die Auflagen an die Bedachung auf der Brandschutzplattform «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen, Einfamilienhaus, Gebäudehülle und Gebäudeausbau» unter dem Titel «Steil- und Flachdächer»:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Wenn die gesamte Brandabschnittsfläche (Tiefgarage mit Hauswart-/Veloraum) weniger als 600 m2 beträgt, kann diese als Raum zum Einstellen von Motorfahrzeugen beurteilt werden (Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.7.12).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wussten Sie, dass sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen in der Schweiz alle 45 Minuten ein Brandfall ereignet? Solche und andere interessante Zahlen finden Sie im «Faktor Brandschutz».
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ist Ihnen bewusst, dass Sie Heureka mitgestalten? Aufgrund Ihrer zahlreichen Fragen haben wir die Anforderungen an «Einstellräume und Parkings» in einer neuen Nutzung aufbereitet. Zudem finden Sie nun unter der Nutzung «Landwirtschaft» ausführliche Informationen zu den Anforderungen an die Gebäude.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Bürogebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Ein Gang muss nicht zwingend die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg erfüllen – auch nicht, wenn Personen im Ereignisfall darüber flüchten. Massgebend ist, wo der Gang liegt. Wenn er innerhalb der Nutzungseinheit liegt, wird er dieser zugeordnet und kann ohne Anforderung an einen horizontalen Fluchtweg ausgebildet werden. Es gelten dieselben Anforderungen an den Gang wie an die Nutzungseinheit.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Museum, 11 bis 30 m hoch
In welche Nutzung Ihr Museum nach den Brandschutzvorschriften eingeteilt wird, hängt von der Personenbelegung ab: