Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Scheune, Werkstatt, Garage und Schafstall, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Gebäude ausschliesslich als Wohnungen genutzt werden, ist keine Brandmauer notwendig. Jede Wohnung muss jedoch als separater Brandabschnitt mit 30 Minuten Feuerwiderstand ausgebildet sein.

Wir planen eine Schleppgaube direkt auf die Brandmauer zum Nachbarn (Anforderung neue Brandmauer EI 60). Auf die bestehende, gemauerte Brandmauer wird die Brandmauer in Leichtbau weitergeführt (Normdetail Fermacell mit ausgedämmtem Holzständer und gegen Nachbar 3×12.5mm Fermacell). Wie muss der Anschluss der Brandmauer an das Fermacell ausgeführt werden? Ein Überlappen der Fermacellplatten und der gemauerten Brandmauer ist nicht möglich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandabschnittsbildende Bauteile müssen feuerwiderstandfähig aneinander angeschlossen sein. Das heisst, der Stoss muss dicht sein.