Ist eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage im Hochparterre notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses hat es in jedem Zwischengeschoss öffenbare Fenster mit einer Abstromöffnung von je ca. 1.2 m2. Beim Treppenpodest unterhalb der Attikawohnung liegt die Fensteroberkante 150 cm unterhalb der Decke.

Objekt: Mehrfamilienhaus

Artikel 3.3.1. der Brandschutzrichtline 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen besagt, dass Wohnbauten mittlerer Höhe zuoberst mit Abstromöffnungen zu versehen sind, sofern sie nicht auf jedem Stockwerk über einen Lüftungsflügel von mindestens 0.3 m2 verfügen.

Wir sind ein Immobilienunternehmen. Dürfen wir bei unseren Liegenschaften die Entrauchungsöffnungen (ausgenommen Feuerwehrlifte) verschliessen, um Energie zu sparen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch

Entrauchungsöffnungen grundsätzlich zu verschliessen ist nicht erlaubt. Es ist jedoch möglich, statt Entrauchungsöffnungen Rauchklappen (RWA-Klappen) zu installieren. Die Voraussetzungen dafür sind: