Bei einem Mehrfamilienhaus in Massivbauweise soll das Holzdach des Dachgeschosses auch das Treppenhaus bedecken. Was muss man brandschutztechnisch beachten beim Übergang des Holzdaches von der Dachwohnung auf das Treppenhaus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Luzern

Es kommt darauf an, welches Dachsystem verwendet wird. Beispiele für Anschlüsse von brandabschnittsbildenden Bauteilen an Dachkonstruktionen sind in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte auf S. 27 zu finden.

Welcher Gebäudeabstand ist nötig zwischen zwei Gebäuden mit Holzschalung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus (bis 11 m) und ein Einfamilienhaus (11 bis 30 m) werden in Hanglage vertikal versetzt nebeneinander gebaut. Das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses liegt auf gleicher Höhe wie das Untergeschoss des Einfamilienhauses. Beide haben massive Decken und Innenwände sowie eine nicht tragende, hinterlüftete Holzfassade. Geplant sind Satteldächer mit einer Tiefe von je 1,5 m. Reicht ein Gebäudeabstand von 8 m aus oder sind Ersatzmassnahmen notwendig?

Wie muss eine brandabschnittsbildende Holzbalkendecke bei zwei übereinander liegenden Wohnungen konstruiert sein? Muss sowohl die Decke der unteren als auch der Boden der oberen Wohnung REI 30 sein oder reicht eine entsprechende Bodenbekleidung in der oberen Wohnung? Die Balkenquerschnitte betragen 180 × 180 mm.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich muss ein Deckenaufbau den geforderten Feuerwiderstand von oben wie von unten gewährleisten. Das heisst aber nicht, dass er zwingend von oben wie auch von unten mit dem geforderten Feuerwiderstand verkleidet werden muss. Das Deckensystem muss als Ganzes die gemäss Ihren Angaben geforderten REI 30 erbringen.

Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:

  • jede Wohnung
  • alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
  • falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
  • generell Technikräume wie z.B. Heizräume
  • weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume